default-logo

Elterninformationen

Wie kann ich in der Schule mitwirken?

Das Schulleben der Landwehrschule lässt sich nur mit Hilfe der Eltern gestalten. Wir sind auf Ihre Unterstützung bei Feiern, Ausflügen, Projekten usw. angewiesen. Wir freuen uns über Ihre Hilfe! Ein sehr wichtiges Amt in jeder Klasse haben die Klassenpflegschaftsvorsitzenden inne. Was dies genau bedeutet und wie diese gewählt werden, erfahren Sie beim Klassenpflegschaftsabend, der in den ersten Schulwochen stattfindet.

Zur Schulpflegschaft gehören die Klassenpflegschaftsvorsitzenden der einzelnen Klassen und deren Vertreter. Sie wählen ein(n) Schulpflegschaftsvorsitzende(n) und dessen/ deren Vertretung. Wichtig für das Schulleben ist auch der Förderverein. Hier werden immer Helferinnen und Helfer für unsere Aktivitäten gesucht.

Wie kann ich meinem Kind helfen?

Ganz ohne Ihre Hilfe kann Ihr Kind während der Grundschulzeit nicht zurecht kommen, deshalb erwarten wir folgendes von Ihnen:
  • Kontrollieren Sie regelmäßig das Arbeitsmaterial und lassen Sie Ihre Kinder die Stifte anspitzen!
  • Räumen Sie mit Ihrem Kind einmal in der Woche die Schultasche auf!
  • Schauen Sie täglich auf den Stundenplan! Hat Ihr Kind alle Sachen dabei?
  • Lassen Sie sich die Hausaufgaben vorlegen und kontrollieren Sie diese auf Vollständigkeit!
  • Schauen Sie nach, ob Ihr Kind einen Elternbrief in der Postmappe hat!
  • Ein Grundschulkind braucht eine Menge Schlaf. Schicken Sie es zeitig zu Bett!
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind wenigstens eine Kleinigkeit frühstückt und ein Pausenbrot mitbekommt (keine Süßigkeiten!)
  • Nehmen Sie regelmäßig an den Elternabenden teil. Hier erhalten Sie wichtige Informationen über Lerninhalte und Abläufe innerhalb der Schule!


Was ist, wenn mein Kind krank ist?

Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie uns bitte sofort telefonisch und schriftlich spätestens bis zum 2. Unterrichtstag. Sie sind verpflichtet, uns die Art der Erkrankung mitzuteilen, denn bei übertragbaren Krankheiten kann der Schulbesuch erst mit einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wieder aufgenommen werden. Dies gilt auch bei Kopflausbefall.


 Was ist, wenn mein Kind in der Schule erkrankt oder sich verletzt?

Sollte Ihr Kind abgeholt werden müssen, wird die Schule Sie telefonisch informieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie der Klassenlehrerin eine Notfallnummer geben, unter der Sie immer zu erreichen sind.

Kann ich mein Kind beurlauben lassen?

Die Klassenlehrerin hat die Möglichkeit, Ihr Kind bei einem wichtigen Grund für einen Tag zu beurlauben, sofern dieser nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien liegt. Für längere Beurlaubungen müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen. Vor und nach den Ferien darf ein Kind nicht beurlaubt werden.


Soll ich mein Kind morgens in die Klasse begleiten?

Natürlich können Sie Ihre Kinder in der ersten Woche noch in die Klasse begleiten. Wir halten es aber für wichtig, dass die Kinder schnell eigenständig den Weg in ihren Klassenraum finden. Auch das Abholen der Kinder sollte am Schultor stattfinden.

Wie lange darf/soll mein Kind Hausaufgaben machen?

Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil im Unterricht geleistet wird. Ihr Kind sollte am Tag nicht länger als 30 Minuten (Klasse 1+2) bzw. 60 Minuten (Klasse 3+4) konzentriert an den Hausaufgaben arbeiten.

Wann gibt es Zeugnisse? Wann gibt es Noten?

Während der Grundschulzeit bekommt Ihr Kind in den ersten beiden Jahren jeweils am Ende des Schuljahres ein Zeugnis ohne Zensuren. Darin wird ausführlich beschrieben, wie es sich in diesen beiden Jahren entwickelt hat und was es schon alles gelernt hat. Ab Klasse 3 werden diese Zeugnisse halbjährlich erstellt und enthalten zusätzlich Zensuren. Im vierten Schuljahr gibt es ausschließlich Zensuren, gelegentlich noch einige Bemerkungen.

Tabellarische Übersicht der jahrgangsbezogenen Zeugnisse


Wie sind die Unterrichtszeiten?

1. Stunde: 8.10 Uhr - 8.55 Uhr
2. Stunde: 8.55 Uhr - 9.40 Uhr

Hofpause: 9.40 Uhr - 10.00 Uhr
Frühstückspause: 10 - 10.15 Uhr

3. Stunde: 10.15 Uhr - 11.00 Uhr
4. Stunde: 11.00 Uhr - 11.45 Uhr

Hofpause: 11.45 Uhr - 12.00 Uhr

5. Stunde: 12.00 Uhr - 12.45 Uhr
6. Stunde: 12.45 Uhr - 13.30 Uhr

Ich bekomme Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, oder ähnliches. Welche Leistungen können für mein Kind beantragt werden?

Über das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung werden Kinder gefördert, deren Eltern Empfänger von Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe sind, einen Kindergeld- oder Wohngeldzuschuss erhalten.

Die Schule betreffend können folgende Leistungen beantragt werden:
  • Lernförderung
  • Kostenübernahme für Tagesausflüge und Klassenfahrten.

Die Anträge erhalten Sie im Sekretariat. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. Machen Sie Gebrauch davon!