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Notbetreuung (18.03.)

Ab heute wird es eine Notbetreuung für Kinder geben, deren Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten. Dazu gehören insbesondere das Gesundheitswesen, aber auch Polizei, Feuerwehr u. ä.

Die Notbetreuung können Sie ab sofort

Zwingend erforderlich sind für die Notbetreuung

1. eine Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit

2. eine Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Kindes

Die Formulare sind Ihnen per Mail zugeschickt worden.

Details

Datum
18. März 2020